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Leben & InfrastrukturTermin

Kommunalwahl am 4. Oktober: Regeln für Residenten

Ausländische Dauerresidenten im Wählerverzeichnis dürfen am 4. Oktober kommunal wählen. Zugleich gelten ein Alkoholverkaufsverbot und weitere Einschränkungen.

Aktualisiert am 2. Oktober 2026· Wirksam ab 4. Oktober 2026Offiziell bestätigt

Was ist passiert?

Paraguay wählt am Sonntag, 4. Oktober 2026, in 263 Distrikten neue Bürgermeister und Mitglieder der Gemeinderäte. Die Wahllokale sind von 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Das Tribunal Superior de Justicia Electoral (TSJE) hat am 2. Oktober die letzten organisatorischen Schritte bestätigt und verweist für Wahlort, Tisch und laufende Nummer auf die amtliche Online-Abfrage des Wählerverzeichnisses.

Für deutschsprachige Einwohner ist die Wahl nicht nur politisch relevant: Ausländische Personen mit endgültiger Aufenthaltsgenehmigung können an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und im Registro Cívico Permanente eingetragen sind. Außerdem gelten landesweit Verbote für Alkoholverkauf, öffentliche Veranstaltungen und bestimmte Aktivitäten rund um Wahllokale.

Wer darf als ausländischer Resident wählen?

Das aktuelle Wahlrecht und Artikel 15 des paraguayischen Migrationsgesetzes bestätigen das kommunale Wahlrecht für Ausländer mit radicación definitiva. Eine permanente Residencia allein genügt für diesen Wahltermin jedoch nicht. Nach der amtlichen TSJE-Information dürfen am 4. Oktober nur Personen wählen, die spätestens am 30. Dezember 2025 in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.

Ob eine Person tatsächlich eingetragen ist und wo sie wählen kann, zeigt die amtliche Padrón-Abfrage nach Eingabe der paraguayischen Cédula-Nummer. Dort erscheinen Wahllokal, Standort, Mesa, laufende Nummer, Departamento und Distrikt.

Was ist am Wahltag mitzubringen?

Einziger zulässiger Identitätsnachweis ist die physische paraguayische Cédula de Identidad. Die offizielle TSJE-Zusammenstellung stellt ausdrücklich klar, dass sie auch mit abgelaufenem Gültigkeitsdatum als Wahldokument verwendet werden kann. Ein Foto, eine digitale Kopie oder der ausländische Reisepass ersetzt die Cédula nicht.

Gewählt wird persönlich in dem Distrikt und an der Mesa, in deren Verzeichnis die Person geführt wird. Eine nachträgliche Registrierung oder ein Wechsel des Wahllokals ist für die Wahl am 4. Oktober nicht mehr möglich.

Welche Verbote gelten für Betriebe und Veranstaltungen?

Nach dem vom TSJE veröffentlichten Wahlregelwerk gelten am Wahltag insbesondere folgende Einschränkungen:

  • Alkoholverkauf: Händler dürfen ab zwölf Stunden vor Beginn der Wahl und am Wahltag keine alkoholischen Getränke verkaufen. Ausgehend vom Wahlbeginn um 7:00 Uhr beginnt das Verbot rechnerisch am Samstag, 3. Oktober, um 19:00 Uhr. Verstöße können mit 50 bis 200 Mindesttageslöhnen geahndet werden.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Öffentliche Darbietungen und Veranstaltungen sind bis zwei Stunden nach Ende der Abstimmung, also bis Sonntag 19:00 Uhr, untersagt.
  • Umfeld von Wahllokalen: In einem Radius von 200 Metern sind Menschenansammlungen oder organisierte Gruppen verboten, wenn sie Druck auf Wähler ausüben könnten. Ausgenommen sind wartende Wähler. Im selben Radius gilt ein Waffenverbot, auch wenn zuvor eine behördliche Erlaubnis erteilt wurde.

Das Alkoholverbot betrifft den Verkauf, nicht pauschal jeden privaten Besitz. Für Gastronomie, Bars, Veranstalter und Einzelhandel ist trotzdem entscheidend, Verkauf und öffentliche Veranstaltungen rechtzeitig einzustellen.

Was sollte man jetzt tun?

  • Cédula-Nummer im amtlichen Padrón prüfen und Wahllokal, Mesa sowie Reihenfolge notieren.
  • Die physische Cédula bereitlegen; das Ablaufdatum verhindert die Nutzung als Wahldokument nicht.
  • Als ausländischer Resident nicht allein von der permanenten Residencia auf eine Wahlberechtigung schließen, sondern den tatsächlichen Registereintrag kontrollieren.
  • Als Händler oder Gastronom den Alkoholverkauf spätestens am Samstag um 19:00 Uhr beenden.
  • Öffentliche Veranstaltungen am Sonntag erst nach 19:00 Uhr planen und lokale Sicherheitsanweisungen beachten.

Was bleibt unklar?

Die aktuelle TSJE-Mitteilung nennt keine gesonderten Abläufe für ausländische Wähler und keine individuelle Ausnahmeregelung bei fehlendem Registereintrag. Auch veröffentlicht sie keine abweichende Endzeit für das Alkoholverkaufsverbot; das Gesetz erfasst zusätzlich zum Zwölf-Stunden-Zeitraum ausdrücklich den Wahltag.

Einordnung für deutschsprachige Interessenten

Für neu Zugewanderte ist der wichtigste Punkt die Trennung zwischen Aufenthaltsrecht und Wahlregister: Die endgültige Residencia schafft das grundsätzliche kommunale Wahlrecht, ersetzt aber nicht die rechtzeitige Eintragung. Für nicht wahlberechtigte Einwohner und Unternehmen bleiben die Verkaufs-, Veranstaltungs- und Abstandsregeln dennoch praktisch relevant.

Quellen


Aktualisiert am 2. Oktober 2026 · Quellenlage: offiziell bestätigt; maßgeblich sind der individuelle Padrón-Eintrag und die Anordnungen der Wahlbehörden vor Ort.

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