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Aufenthalt & EinwanderungRegeländerung

Residencia Permanente: neue Solvenznachweise gelten seit 6. Juli 2026

Für seit dem 6. Juli 2026 eingereichte Anträge auf permanente Residencia gelten vereinheitlichte und konkretere Solvenznachweise. Die DNM unterscheidet zwölf Kategorien – darunter digitale Nomaden, Immobilieneigentümer, Gesellschafter und Rentner.

Aktualisiert am 8. August 2026· Wirksam ab 6. Juli 2026Offiziell bestätigt

Was ist passiert?

Die Dirección Nacional de Migraciones hat die Nachweise der wirtschaftlichen Solvenz für die permanente Residencia neu geordnet. Die Resolución DNM Nr. 407/2026 vom 28. Mai 2026 vereinheitlicht die Anforderungen sowohl für Verfahren nach dem paraguayischen Migrationsgesetz Nr. 6984/2022 als auch nach dem MERCOSUR-Aufenthaltsabkommen.

Der Kern der Änderung: Wirtschaftliche Solvenz muss zu der angegebenen Tätigkeit oder persönlichen Situation passen und durch die dafür vorgesehenen Unterlagen belegt werden. Ein formaler Abschluss allein ersetzt keinen Einkommens- oder Tätigkeitsnachweis.

Seit wann gilt es?

Die neuen Regeln gelten für Anträge, die seit dem 6. Juli 2026 eingereicht werden.

Für wen ist es relevant?

Für Ausländer, die eine permanente Residencia beantragen oder von einer temporären in eine permanente Residencia wechseln wollen.

Die Resolution unterscheidet zwölf Kategorien der Solvenzanerkennung. Die DNM nennt unter anderem:

  • Fachkräfte und Techniker,
  • Arbeitnehmer und Selbständige,
  • digitale Nomaden,
  • Immobilieneigentümer,
  • Aktionäre oder Gesellschafter,
  • Landwirte und Viehzüchter,
  • Ordensangehörige,
  • Rentner oder Pensionäre,
  • wirtschaftlich abhängige Familienangehörige und Studierende.

Was ändert sich konkret?

Die Behörde prüft den Solvenznachweis nun stärker nach der konkreten Kategorie. Damit reicht es nicht, irgendein wirtschaftliches oder berufliches Dokument vorzulegen. Die Unterlagen müssen zur angegebenen Grundlage passen.

Für digitale Nomaden gibt es erstmals eine ausdrücklich benannte Kategorie. Auch Immobilienbesitz oder eine Beteiligung an einem Unternehmen wird nicht pauschal mit Solvenz gleichgesetzt; entscheidend sind die in der Resolution vorgesehenen Nachweise für die jeweilige Kategorie.

Außerdem entfällt die Berufsangabe als sichtbares Feld auf dem Aufenthalts-Carnet. Die Information bleibt nach Angaben der DNM intern gespeichert und kann weiterhin für Verwaltungs- und Kontrollzwecke verwendet werden.

Was muss man jetzt tun?

  • Vor Antragstellung die eigene Solvenzkategorie eindeutig bestimmen.
  • Nicht mit allgemeinen Checklisten arbeiten, sondern die Unterlagen der konkreten Kategorie aus der aktuellen Resolution prüfen.
  • Darauf achten, dass Beruf, Tätigkeit, Einkünfte und vorgelegte Nachweise ein stimmiges Gesamtbild ergeben.
  • Bei einem bereits vorbereiteten Antrag nach alter Checkliste die Unterlagen vor Einreichung erneut abgleichen.

Was ist noch unklar?

Die rechtliche Grundlage und die zwölf Kategorien sind offiziell veröffentlicht. Wie streng einzelne Nachweise in der Anfangsphase praktisch geprüft werden und wie Behördenstellen mit atypischen Fällen umgehen, kann sich erst in der Anwendung zeigen.

Deshalb gilt: Die amtliche Kategorie und die aktuelle Dokumentenliste sind verbindlicher als Erfahrungsberichte oder ältere Dienstleister-Checklisten.

Einordnung für deutschsprachige Interessenten

Die Änderung macht das Verfahren formaler, aber auch nachvollziehbarer. Schwierig wird es vor allem dort, wo bisher ein Abschluss, ein RUC oder ein Vermögensgegenstand als pauschaler Solvenznachweis verwendet wurde, ohne die tatsächliche wirtschaftliche Situation sauber zu dokumentieren.

Wer real in Paraguay lebt oder wirtschaftlich tätig ist, sollte die Anforderungen grundsätzlich erfüllen können. Der Aufwand liegt nun stärker in der konsistenten Dokumentation. Eine Residencia „auf dem Papier“ ohne passende wirtschaftliche Grundlage wird dagegen schwieriger.

Quellen


Aktualisiert am 8. August 2026 · Quellenlage: offiziell bestätigt

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