Unwetterschäden: Meldefrist endet am 6. Oktober
Die BCP-Versicherungsaufsicht nennt für Schäden des Unwetters vom 3. Oktober eine Meldefrist bis 6. Oktober. Betroffene sollten jetzt handeln.
Was ist passiert?
Die Versicherungsaufsicht der paraguayischen Zentralbank BCP hat am 5. Oktober 2026 einen dringenden Hinweis zu Schäden durch das schwere Unwetter vom Samstag, 3. Oktober, veröffentlicht. Danach müssen Betroffene einen versicherten Schaden spätestens am Dienstag, 6. Oktober, bei ihrer Versicherung melden. Die Behörde nennt eine maximale Frist von drei Tagen ab Kenntnis des Ereignisses und stellt klar, dass Sonn- und Feiertage mitgezählt werden.
Der Hinweis betrifft die erste formelle Schadenmeldung. Er ist keine Zusage, dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Entscheidend bleiben der konkrete Vertrag, die versicherten Risiken und die weitere Prüfung durch den Versicherer.
Für wen ist die Frist relevant?
Relevant ist die Meldung für Versicherte, deren Auto, Wohnhaus oder Betrieb durch Sturm, starken Wind, Hagel oder Überschwemmung am 3. Oktober beschädigt wurde. Die BCP-Aufsicht empfiehlt ausdrücklich, die allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen zu prüfen. Eine Entschädigung setzt voraus, dass die entsprechende Gefahr in der Police eingeschlossen ist.
Wer nicht sicher ist, ob Deckung besteht, sollte die Meldung nicht allein deshalb aufschieben. Die Deckungsprüfung kann anschließend erfolgen; die amtliche Mitteilung stellt zunächst die rechtzeitige Anzeige in den Vordergrund.
Was ist jetzt zu tun?
- Den Schaden noch am 6. Oktober über einen offiziellen Kanal des eigenen Versicherers melden. Genannt werden das digitale Schadenportal, der Versicherungsagent oder -makler sowie offizielle WhatsApp-Nummern, Callcenter und E-Mail-Adressen.
- Eine Bestätigung, Vorgangsnummer oder zumindest den Versandzeitpunkt der Meldung sichern.
- Vor Reparaturen oder dem Bewegen beschädigter Gegenstände aussagekräftige Fotos und Videos anfertigen. Bei Fahrzeugen nennt die Aufsicht unter anderem Kennzeichen, Scheiben und Karosserieschäden; bei Haus oder Geschäft Dächer, Wassereintritt und beschädigte Öffnungen.
- Name des Versicherten, Cédula- oder RUC-Nummer, Policennummer beziehungsweise Fahrzeugkennzeichen sowie Datum, ungefähre Uhrzeit und Ort des Schadens bereithalten.
- Den Hergang kurz und sachlich beschreiben.
- Reparaturen möglichst erst beginnen, wenn der Versicherer den Schaden registriert, einen Gutachter beziehungsweise Schadenregulierer benannt oder einen Kostenvoranschlag formell freigegeben hat.
Die BCP-Mitteilung nennt keine konkrete Uhrzeit, zu der die Frist am 6. Oktober endet. Betroffene sollten deshalb nicht bis zum Tagesende warten. Ist die Frist möglicherweise bereits verstrichen, sollte der Schaden trotzdem unverzüglich gemeldet und die weitere Vorgehensweise mit Versicherer oder Aufsicht geklärt werden.
Was bleibt unklar?
Die amtliche Mitteilung erläutert nicht, welche Folgen eine verspätete Anzeige im Einzelfall hat. Sie sagt insbesondere nicht, dass jede verspätete Meldung automatisch zur Ablehnung führt. Auch Selbstbehalt, Deckungshöhe, notwendige Zusatzunterlagen und die Freigabe von Notreparaturen hängen von der jeweiligen Police und dem Versicherer ab.
Wer wegen einer akuten Gefahr sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen muss, sollte den Zustand vorher so vollständig wie möglich dokumentieren und die Versicherung parallel kontaktieren. Für nicht angemessen bearbeitete Anfragen verweist die BCP-Aufsicht auf ihre Plattform zur Unterstützung von Versicherungsnutzern und auf eigene Kontaktkanäle.
Einordnung für deutschsprachige Interessenten
Für deutschsprachige Einwohner, Fahrzeughalter und Unternehmer in Paraguay ist vor allem die kurze Frist praktisch wichtig. Eine erste Schadenmeldung ist nicht dasselbe wie eine vollständige Schadendokumentation; sie sollte daher nicht verzögert werden, nur weil noch nicht alle Kostenvoranschläge oder Belege vorliegen. Gleichzeitig ersetzt der BCP-Hinweis keine Prüfung der eigenen Police. Ob Sturm-, Hagel-, Wind- oder Überschwemmungsschäden tatsächlich versichert sind, lässt sich nur aus dem Vertrag und der Entscheidung des Versicherers ableiten.
Quellen
- BCP/Superintendencia de Seguros – Mitteilung an Versicherungsnutzer vom 5. Oktober 2026
- BCP – Plattform zur Unterstützung von Versicherungsnutzern
Aktualisiert am 6. Oktober 2026 · Quellenlage: amtlich bestätigt; genaue Deckung und Folgen einer verspäteten Meldung sind vertrags- und einzelfallabhängig.

