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Paraguay Talk
Steuern & UnternehmenRegeländerung

DNIT: Zins für Steuer-Ratenzahlungen steigt auf 1,4 % pro Monat

Für seit dem 1. September 2026 gewährte Ratenzahlungspläne der paraguayischen Steuerverwaltung gilt ein Monatszins von 1,4 % statt bisher 1,1 %.

Aktualisiert am 14. September 2026· Wirksam ab 1. September 2026Offiziell bestätigt

Was ist passiert?

Paraguay hat den Zinssatz für steuerliche Zahlungserleichterungen erhöht. Nach dem Decreto Nr. 6478/2026 beträgt der Zins für Ratenzahlungspläne der Gerencia General de Impuestos Internos der DNIT nun 1,4 Prozent pro Monat.

Die vorherige Regelung aus dem Decreto Nr. 5028/2021 setzte den Monatszins auf 1,1 Prozent fest. Der neue Satz liegt damit um 0,3 Prozentpunkte pro Monat höher. Das neue Dekret hebt die Vorgängerregel ausdrücklich auf.

Die Änderung betrifft keine Erhöhung des eigentlichen Steuersatzes. Teurer wird die Finanzierung einer bestehenden Steuerschuld über eine von der DNIT gewährte Zahlungserleichterung.

Seit wann gilt die Änderung?

Der neue Satz gilt für alle Zahlungserleichterungen, die ab dem 1. September 2026 gewährt werden. Das Dekret trat ebenfalls am 1. September 2026 in Kraft. Die DNIT veröffentlichte ihre Erläuterung dazu am 14. September 2026.

Entscheidend ist damit nicht nur der Zeitpunkt, zu dem eine Steuerschuld entstanden ist. Maßgeblich ist nach dem Wortlaut des Dekrets, wann die konkrete Zahlungserleichterung gewährt wurde.

Für wen ist es relevant?

Die Änderung ist für natürliche Personen und Unternehmen relevant, die Steuern nicht sofort vollständig zahlen können und dafür bei der paraguayischen Steuerverwaltung einen Ratenzahlungsplan beantragen.

Der veröffentlichte Anwendungsbereich bezieht sich auf Steuern, die von der Gerencia General de Impuestos Internos der DNIT verwaltet werden. Aus der Regelung folgt keine pauschale Aussage über Zollschulden, Bankkredite oder private Finanzierungen.

Auch bestehende Ratenzahlungspläne verdienen eine genaue Prüfung. Das neue Dekret ordnet den Satz ausdrücklich den ab dem 1. September gewährten Zahlungserleichterungen zu. Es sagt in der veröffentlichten Fassung nicht, dass früher gewährte Pläne automatisch neu verzinst werden.

Was ändert sich konkret?

Wer seit dem Stichtag eine neue Zahlungserleichterung erhält, muss mit einem Monatszins von 1,4 Prozent rechnen. Die DNIT weist darauf hin, dass dieser Satz weiterhin unter dem gesetzlichen Verzugszins von 1,5 Prozent pro Monat liegt.

Beide Größen dürfen dennoch nicht gleichgesetzt werden. Der neue Satz betrifft die Finanzierung innerhalb eines gewährten Zahlungsplans. Welche weiteren Beträge, Voraussetzungen und Folgen in einem konkreten Fall gelten, ergibt sich nicht allein aus dieser Zinsregelung.

Bei längeren Laufzeiten kann die Erhöhung spürbar werden. Eine einfache Hochrechnung des Monatszinses auf einen Jahreswert wäre jedoch ohne Kenntnis von Ratenhöhe, Zahlungsrhythmus, Restschuld und Berechnungsmethode irreführend.

Was sollte man jetzt tun?

  • Vor einem neuen Antrag den vollständigen Finanzierungsplan und die voraussichtlichen Gesamtkosten in Marangatu beziehungsweise bei der DNIT prüfen.
  • Nicht mehr mit dem früheren Monatszins von 1,1 Prozent kalkulieren, wenn der Plan seit dem 1. September 2026 gewährt wurde.
  • Bei einem schon vorher bewilligten Plan die Bewilligung und den hinterlegten Zahlungsplan prüfen, statt automatisch von einer Erhöhung auszugehen.
  • Fälligkeiten weiterhin genau einhalten. Ein bewilligter Ratenplan macht den Verzugszins oder andere Folgen außerhalb seiner Bedingungen nicht pauschal bedeutungslos.
  • Bei größeren Beträgen die Kosten einer DNIT-Zahlungserleichterung mit real verfügbaren Finanzierungsalternativen vergleichen.

Was bleibt unklar?

Das Dekret legt Zinssatz, Anwendungsbereich und Stichtag fest. Es beschreibt nicht die vollständigen Voraussetzungen für einen Ratenzahlungsplan, die zulässige Zahl der Raten oder die konkrete Zinsberechnung während der Tilgung. Auch Sonderfälle und die Folgen eines nicht eingehaltenen Plans sind nicht Gegenstand dieser kurzen Neuregelung.

Für die tatsächlichen Gesamtkosten bleibt deshalb der individuelle Zahlungsplan entscheidend. Bei Unstimmigkeiten sollte die Berechnung vor Zustimmung direkt mit der DNIT oder der eigenen Steuerberatung geklärt werden.

Einordnung für deutschsprachige Interessenten

Die Änderung ist keine Steuerreform, aber für die Liquiditätsplanung praktisch relevant. Wer eine Steuerschuld in Paraguay finanzieren muss, zahlt für neu gewährte Pläne mehr als nach der seit 2021 geltenden Regel. Besonders bei höheren Rückständen und längeren Laufzeiten sollte der Zins nicht als nebensächlicher Aufschlag behandelt werden.

Die realistische Konsequenz ist einfach: Eine DNIT-Ratenzahlung bleibt ein Instrument zur Regularisierung, ist aber kein günstiger Zahlungsaufschub ohne Kosten. Unternehmen sollten mögliche Steuernachzahlungen deshalb früher in ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Quellen


Aktualisiert am 14. September 2026 · Quellenlage: offiziell bestätigt

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