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Paraguay Talk
Steuern & UnternehmenPraxis-Update

Cédula MIPYMES: neue Gebührenvorteile bei REGISTUR und DINAPI

Paraguay kündigt für Kleinst- und Kleinunternehmen konkrete Gebührenvorteile bei Tourismusregistrierung und geistigem Eigentum an. Für Mikrounternehmen sind in den ersten drei Jahren Befreiungen von 100 % vorgesehen.

Aktualisiert am 15. Oktober 2026Offiziell bestätigt

Was ist passiert?

Das paraguayische Ministerium für Industrie und Handel (MIC) hat am 15. Oktober 2026 neue Gebührenvorteile für Unternehmen mit Cédula MIPYMES bekannt gegeben. Beteiligt sind die Tourismusbehörde SENATUR und die Behörde für geistiges Eigentum DINAPI.

Die Vergünstigungen betreffen zwei unterschiedliche Bereiche: Registrierung und Verlängerung von touristischen Leistungserbringern im Registro Nacional de Turismo (REGISTUR) sowie Anträge zu Marken, Designs, Software und weiteren Schutzrechten bei der DINAPI.

Es handelt sich nicht um eine allgemeine Steuerbefreiung. Die Vorteile reduzieren bestimmte Behördengebühren. Welche Ersparnis gilt, hängt von der Einstufung als Mikro- oder Kleinunternehmen und teilweise von der Dauer seit Ausstellung der Cédula MIPYMES ab.

Welcher Stand ist offiziell bestätigt?

Die gemeinsame Behördenmeldung bestätigt Prozentsätze, begünstigte Unternehmensgrößen und den grundsätzlichen Anwendungsbereich. Ein einheitliches Inkrafttretensdatum, Nummern der zugrunde liegenden Resolutionen und technische Einzelheiten zur Antragstellung nennt sie jedoch nicht.

Auch der Umsetzungsstatus ist unterschiedlich formuliert: Für SENATUR heißt es, die Behörde lege die Vorteile fest. Bei DINAPI ist davon die Rede, dass sie ein entsprechendes System umsetzen werde. Deshalb wird hier kein Datum unter „wirksam ab“ eingetragen.

Unternehmer sollten den Vorteil vor einem Antrag direkt im jeweiligen Portal oder bei der Behörde bestätigen und nicht allein aufgrund der Ankündigung eine bereits fällige Gebühr auslassen.

Welche Vorteile gelten im Tourismus?

Bei REGISTUR betreffen die Vergünstigungen nach Angaben des MIC die Anmeldung, Zulassung und Revalidierung touristischer Leistungserbringer sowie die Kosten einer regulären Inspektion.

Für Mikrounternehmen sind vorgesehen:

  • 100 % Gebührenbefreiung in den ersten drei Jahren ab Erhalt der Cédula MIPYMES,
  • ab dem vierten Jahr ein Rabatt von 75 % auf die genannten REGISTUR-Gebühren.

Kleinunternehmen sollen eine Reduzierung von 50 % erhalten. Die amtliche Meldung ordnet diese Stufe nicht ausdrücklich einer Mindestdauer der Cédula zu.

Relevant ist das insbesondere für kleinere Beherbergungsbetriebe, Reise- und Tourismusdienstleister sowie andere Anbieter, die sich im nationalen Tourismusregister anmelden oder ihre Eintragung erneuern müssen. Welche konkrete Tätigkeit registrierungspflichtig ist und welche Unterlagen verlangt werden, bleibt eine separate Frage des REGISTUR-Verfahrens.

Welche Vorteile sind bei der DINAPI vorgesehen?

Für Mikrounternehmen kündigt die DINAPI eine Befreiung von 100 % der institutionellen Gebühren während der ersten drei Jahre nach Erhalt der Cédula MIPYMES an. Ab dem vierten Jahr soll der Rabatt 75 % betragen. Kleinunternehmen sollen 50 % weniger zahlen.

Die Vorteile sollen folgende Verfahren abdecken:

  • Eintragung von Marken,
  • gewerbliche Muster und Modelle,
  • geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen,
  • Registrierung von Software,
  • Mediationsleistungen.

Die Behördenmeldung begrenzt den Vorteil auf bis zu drei Anträge je RUC. Sie erklärt jedoch nicht, ob diese Grenze pro Jahr, je Schutzrechtsart oder für die gesamte Laufzeit gilt. Diese Abgrenzung sollte vor mehreren Anträgen schriftlich bei der DINAPI geklärt werden.

Wichtig ist außerdem der Begriff „institutionelle Gebühren“: Beim Markenverfahren ist nach der bestehenden DINAPI-Information grundsätzlich ein zugelassener Vertreter für gewerblichen Rechtsschutz einzuschalten. Dessen Honorar wird privat vereinbart. Aus der neuen Ankündigung folgt daher keine automatische Befreiung von Beraterhonoraren, Beglaubigungen, Bankprovisionen oder sonstigen Kosten Dritter.

Für wen ist die Regelung relevant?

Voraussetzung ist eine gültige Cédula MIPYMES und die offizielle Einstufung des Betriebs. Eine bloße geringe Mitarbeiterzahl oder ein niedriger Umsatz ersetzt diese Bescheinigung nicht.

Für deutschsprachige Unternehmer kann die Maßnahme vor allem in zwei Situationen praktisch sein: bei der Formalisierung eines kleinen touristischen Angebots und beim Schutz einer Marke, eines Designs oder einer Software in Paraguay. Die größte Entlastung entsteht bei neu anerkannten Mikrounternehmen in den ersten drei Jahren.

Was sollte ein Unternehmen jetzt tun?

  • Im Portal des Vizeministeriums für MIPYMES prüfen, ob die Cédula aktuell und die Unternehmenskategorie korrekt ist.
  • Vor einem REGISTUR- oder DINAPI-Antrag bestätigen lassen, ob der Vorteil technisch bereits freigeschaltet ist.
  • Schriftlich klären, welche Gebühren erfasst sind und welche Kosten zusätzlich bleiben.
  • Bei mehreren DINAPI-Verfahren vorab prüfen, wie die Grenze von drei Anträgen pro RUC angewendet wird.
  • Zahlungsbelege, Cédula MIPYMES und die Bestätigung der Vergünstigung zum Vorgang aufbewahren.

Was bleibt offen?

Nicht veröffentlicht sind das genaue Startdatum, die Resolutionen und vollständige Verfahrensregeln. Bei der DINAPI ist insbesondere offen, ab wann die angekündigte Umsetzung in den Antragssystemen verfügbar ist und wie die Drei-Antrags-Grenze gezählt wird.

Die gesicherten Kernaussagen sind daher die angekündigten Prozentsätze, die Begünstigung von Mikro- und Kleinunternehmen und die benannten Leistungsbereiche. Für die Kosten eines konkreten Vorgangs bleibt eine Bestätigung durch SENATUR beziehungsweise DINAPI erforderlich.

Quellen


Aktualisiert am 15. Oktober 2026 · Quellenlage: Vergünstigungen amtlich angekündigt; Startdatum, Resolutionen und einzelne Verfahrensdetails sind noch nicht veröffentlicht.

Betroffener Ratgeber

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