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Paraguay Talk

Territorialprinzip Paraguay: Welche Einkünfte steuerpflichtig sind

Paraguay besteuert grundsätzlich Einkünfte aus paraguayischer Quelle. Das wird oft verkürzt als „Auslandseinkommen ist steuerfrei“ beschrieben. Die Verkürzung kann bei Immobilien- oder Kapitalerträgen passen, ist bei Dienstleistungen aber gefährlich: Wer von Paraguay aus für einen Kunden in Deutschland arbeitet, erbringt die Tätigkeit regelmäßig in Paraguay. Kunde, Vertrag, Währung und Zahlungskonto machen daraus nicht automatisch eine ausländische Quelle.

Dieser Ratgeber erklärt die Quellenlogik nach der Ley 6380/2019. Stand: 9. August 2026.

Die Grundregel

Artikel 48 der Ley 6380 ordnet Einkünfte grundsätzlich Paraguay zu, wenn sie aus Tätigkeiten, Vermögen oder Rechten in Paraguay stammen. Dazu gehören insbesondere:

  • wirtschaftliche Tätigkeiten, die im paraguayischen Staatsgebiet ausgeübt werden,
  • Immobilien in Paraguay und Rechte daran,
  • in Paraguay eingesetzte Vermögenswerte,
  • bestimmte Rechte, wenn sie in Paraguay genutzt werden,
  • Ausschüttungen paraguayischer Unternehmen nach den speziellen IDU-Regeln.

Der steuerliche Wohnsitz ist wichtig, entscheidet aber nicht allein über die Quelle. Ebenso wenig entscheidet, von welchem Konto bezahlt wird.

Die wichtigsten Beispiele

SachverhaltEinordnung für Paraguay
Vermietung einer Immobilie in Deutschlandgrundsätzlich ausländische Quelle
Verkauf einer Immobilie in Paraguayparaguayische Quelle
Dividende einer deutschen Gesellschaftgrundsätzlich ausländische Quelle; Sonderregeln und deutsche Steuer bleiben zu prüfen
Dividende einer paraguayischen GesellschaftIDU-Regeln in Paraguay
Beratung aus einem Büro oder Homeoffice in Paraguay für einen Kunden in Europaregelmäßig paraguayische Quelle, weil die Tätigkeit in Paraguay ausgeübt wird
Beratung, die tatsächlich vollständig außerhalb Paraguays erbracht wirdkann ausländische Quelle sein; Vertrag und Leistung müssen das belegen
Leistung aus dem Ausland an einen paraguayischen IRE- oder IRP-Steuerpflichtigenkann durch eine besondere Quellenregel ganz oder teilweise Paraguay zugeordnet werden

Die Tabelle ist eine Orientierung. Bei gemischten Tätigkeiten, Reisen, Lizenzen, Software, technischen Dienstleistungen oder konzerninternen Leistungen ist eine Aufteilung oder Sonderregel möglich.

Remote-Arbeit: Der häufigste Denkfehler

Ein ausländischer Kunde erzeugt nicht automatisch ausländisches Einkommen. Entscheidend ist bei persönlichen oder beruflichen Dienstleistungen grundsätzlich, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Beispiel: Eine Person lebt in Asunción und erstellt dort fortlaufend Marketingkonzepte für eine deutsche GmbH. Die Rechnung lautet auf Euro und wird auf ein europäisches Konto bezahlt. Der Leistungsort bleibt dadurch nicht Europa. Die Tätigkeit findet tatsächlich in Paraguay statt und ist nach der Quellenlogik in Paraguay einzuordnen.

Anders kann eine klar abgrenzbare Tätigkeit sein, die während eines Auslandsaufenthalts vollständig außerhalb Paraguays ausgeübt wird. Dafür braucht es belastbare Nachweise zu Ort, Zeitraum, Vertrag und Leistung.

Besondere Quellenfiktionen

Das Territorialprinzip besteht nicht nur aus dem physischen Tätigkeitsort. Die Ley 6380 behandelt bestimmte Leistungen aus dem Ausland als paraguayische Quelle, wenn sie für einen IRE- oder IRP-Steuerpflichtigen erbracht werden. Je nach Tatbestand kann das zum Beispiel technische Dienstleistungen, Management, digitale Leistungen oder die Nutzung von Rechten betreffen.

Deshalb ist die Aussage „Der Anbieter sitzt im Ausland, also fällt in Paraguay nie Steuer an“ ebenfalls zu pauschal. Unternehmen müssen bei Zahlungen ins Ausland insbesondere Quellensteuer- und Dokumentationspflichten prüfen.

Welche paraguayische Steuer kann greifen?

Die Quellenzuordnung ist nur der erste Schritt:

  • IRE erfasst grundsätzlich Nettoeinkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zum allgemeinen Satz von 10 %.
  • IRP-RSP betrifft persönliche Dienstleistungen natürlicher Personen. Nach aktuellen DNIT-Angaben liegt die Bruttoschwelle bei ₲ 80.000.000 pro Jahr; auf die Nettobemessungsgrundlage gelten progressive Sätze von 8 %, 9 % und 10 %.
  • IRP-RGC erfasst bestimmte Einkünfte und Gewinne aus Kapital grundsätzlich mit 8 %.
  • IVA kann zusätzlich mit 5 % oder 10 % anfallen.
  • IDU belastet Ausschüttungen grundsätzlich mit 8 % bei in Paraguay ansässigen und 15 % bei nicht ansässigen Empfängern.

Die vollständige Einordnung steht im Steuerüberblick Paraguay.

Was eine Residencia nicht bewirkt

Die paraguayische Aufenthaltsgenehmigung und die steuerliche Beurteilung sind verschiedene Themen. Eine Residencia:

  • macht Auslandseinkünfte nicht automatisch steuerfrei,
  • beendet keine deutsche Steuerpflicht,
  • ersetzt keine RUC-Registrierung,
  • entscheidet nicht allein über den Quellenort einer Dienstleistung.

Umgekehrt kann eine Person schon durch eine tatsächlich in Paraguay ausgeübte steuerpflichtige Tätigkeit Pflichten auslösen, obwohl ihre migrationsrechtliche Situation separat zu klären ist.

Die deutsche Seite bleibt eigenständig

Deutschland prüft nach deutschem Recht insbesondere Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt und deutsche Einkunftsquellen. Wer einen deutschen Wohnsitz behält, kann weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sein. Auch nach einem wirksamen Wegzug können zum Beispiel Einkünfte aus deutschen Immobilien oder bestimmte andere deutsche Quellen der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

Da kein umfassendes DBA für Einkommen und Vermögen zwischen Deutschland und Paraguay besteht, gibt es keine allgemeine vertragliche Tie-Breaker-Regel oder automatische Freistellung. Mehr dazu: Kein umfassendes DBA Deutschland–Paraguay.

Dokumentation in der Praxis

Für grenzüberschreitende Einkünfte sollten mindestens dokumentiert werden:

  1. Vertragspartner und wirtschaftlicher Leistungsempfänger,
  2. genaue Tätigkeit und Ort ihrer tatsächlichen Ausübung,
  3. Leistungszeitraum und Reisetage,
  4. verwendete Vermögenswerte oder Rechte,
  5. Rechnungsstellung, Zahlungsweg und Währung,
  6. Ansässigkeit und Steuerregistrierung der Beteiligten,
  7. bereits einbehaltene oder gezahlte Steuern.

Zahlungsbeleg und Rechnung sind wichtig, beweisen den steuerlichen Leistungsort aber nicht allein.

Kurze Antworten

Sind Mieten aus einer deutschen Immobilie in Paraguay steuerpflichtig?

Grundsätzlich handelt es sich für Paraguay um eine ausländische Quelle. Deutschland kann die Einkünfte weiterhin besteuern.

Ist mein Honorar eines deutschen Kunden in Paraguay steuerfrei?

Nicht allein wegen des deutschen Kunden. Wird die Dienstleistung tatsächlich in Paraguay ausgeübt, ist regelmäßig eine paraguayische Quelle zu prüfen.

Ist ein ausländisches Konto steuerlich entscheidend?

Nein. Der Zahlungsweg ändert nicht den Ort der Tätigkeit oder des Vermögens.

Kann Deutschland nach dem Wegzug weiter besteuern?

Ja, je nach Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, deutscher Einkunftsquelle, Beteiligungen und Übergangsregeln.

Primärquellen

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grenzüberschreitende Sachverhalte sind mit einem paraguayischen Contador und bei Deutschlandbezug zusätzlich mit einem qualifizierten deutschen Steuerberater zu klären.

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