Steuern in Paraguay: IRE, IRP, IVA und IDU
Paraguay hat vergleichsweise wenige zentrale Steuerarten. Einfach ist die Einordnung trotzdem nicht: IRE, IRP, IVA und IDU haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Außerdem entscheidet nicht der Zahlungsort, sondern die gesetzliche Quellenzuordnung darüber, ob ein Vorgang in Paraguay steuerpflichtig ist.
Diese Übersicht bildet den Stand vom 9. August 2026 ab. Sie erklärt den allgemeinen Rahmen der Ley 6380/2019, ersetzt aber weder die Registrierung noch die konkrete Berechnung durch einen zugelassenen Contador.
Die vier wichtigsten Steuerarten
| Steuer | Regelsatz | Worum es geht |
|---|---|---|
| IRE – Impuesto a la Renta Empresarial | 10 % | Nettoeinkünfte aus gewerblicher, industrieller und dienstleistender Tätigkeit |
| IRP – Impuesto a la Renta Personal | 8 %, 9 % oder 10 % bei persönlichen Dienstleistungen; 8 % bei Einkünften und Gewinnen aus Kapital | Persönliche Einkünfte natürlicher Personen |
| IVA – Impuesto al Valor Agregado | 10 % regulär, 5 % für gesetzlich bestimmte Vorgänge | Umsatzsteuer auf entgeltliche Lieferungen, Dienstleistungen und Einfuhren |
| IDU – Impuesto a los Dividendos y a las Utilidades | 8 % für in Paraguay ansässige Empfänger, 15 % für nicht ansässige Empfänger | Ausschüttungen von Gewinnen und Dividenden |
Die Sätze allein beantworten noch nicht, welche Steuer greift. Tätigkeit, Rechtsform, Quelle, Empfänger, Ansässigkeit und tatsächliche Ausschüttung müssen getrennt geprüft werden.
IRE: 10 Prozent auf Unternehmensnettoeinkünfte
Die IRE erfasst grundsätzlich paraguayische Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Der allgemeine Satz beträgt 10 % auf das Nettoeinkommen. Das ist nicht dasselbe wie 10 % vom Umsatz: Ausgangspunkt sind steuerpflichtige Erlöse abzüglich der nach dem Gesetz abzugsfähigen Kosten.
Für kleinere Unternehmen gibt es vereinfachte Systeme wie RESIMPLE und IRE Régimen Simplificado. Ob eines davon zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Umsatz, Tätigkeit und Rechtsform ab. Eine EAS, SRL oder SA ist daher nicht allein wegen des nominellen Satzes auszuwählen.
Mehr zur Strukturentscheidung: Firma in Paraguay gründen und EAS in Paraguay.
IRP: zwei Einkunftsbereiche statt pauschal 10 Prozent
Die IRP besteht aus zwei getrennt zu betrachtenden Bereichen.
Persönliche Dienstleistungen – IRP-RSP
Für Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen entsteht die Pflicht nach den aktuellen DNIT-Angaben, wenn die Bruttoeinkünfte im Steuerjahr ₲ 80.000.000 überschreiten. Die Steuer wird nicht pauschal auf den Betrag über dieser Schwelle erhoben. Nach der Ermittlung der Nettobemessungsgrundlage gelten progressive Stufen:
- bis ₲ 50.000.000: 8 %,
- von ₲ 50.000.001 bis ₲ 150.000.000: 9 %,
- ab ₲ 150.000.001: 10 %.
Abzugsfähige Aufwendungen und die genaue Stufenberechnung richten sich nach dem Gesetz und den DNIT-Regeln. Eine an Mindestlöhne gekoppelte Schwelle und ein pauschaler IRP-Satz von 10 % entsprechen nicht dem aktuellen Rechtsstand.
Einkünfte und Gewinne aus Kapital – IRP-RGC
Einkünfte und Gewinne aus Kapital natürlicher Personen werden grundsätzlich mit 8 % besteuert, soweit sie nach den Quellenregeln Paraguay zugeordnet sind. Dazu können beispielsweise bestimmte Vermietungs-, Veräußerungs- oder unentgeltliche Erwerbsvorgänge mit Paraguay-Bezug gehören. Zeitpunkt, Bemessungsgrundlage und gesetzliche Aufschübe sind je nach Vorgang verschieden.
IRP und IRE sind nicht frei wählbar. Eine unternehmerische Tätigkeit kann der IRE unterliegen, während andere persönliche Einkünfte derselben Person separat einzuordnen sind.
IVA: regulär 10 Prozent, gesetzliche Fälle mit 5 Prozent
Der reguläre IVA-Satz beträgt 10 %. Die Ley 6380 sieht 5 % unter anderem für folgende gesetzlich abgegrenzte Vorgänge vor:
- Vermietung von Wohnimmobilien,
- Veräußerung von Immobilien,
- bestimmte Grundnahrungsmittel,
- bestimmte landwirtschaftliche und tierische Erzeugnisse,
- bestimmte Arzneimittel.
Für andere steuerpflichtige Lieferungen und Dienstleistungen gilt grundsätzlich der Satz von 10 %. Ob ein Umsatz befreit, mit 5 % oder mit 10 % zu behandeln ist, muss anhand des konkreten Tatbestands geprüft werden. Eine Branchenbezeichnung allein reicht dafür nicht.
IDU: 8 Prozent oder 15 Prozent
Die IDU fällt bei gesetzlich erfassten Ausschüttungen von Dividenden und Gewinnen an:
- 8 %, wenn der Empfänger in Paraguay ansässig ist,
- 15 %, wenn der Empfänger nicht in Paraguay ansässig ist.
Eine paraguayische Gesellschaft zahlt zunächst IRE auf ihren steuerpflichtigen Gewinn. Erst die Ausschüttung kann zusätzlich IDU auslösen. Bei einer vollständig ausgeschütteten Bemessungsgrundlage ergibt sich rechnerisch eine kombinierte Belastung von 17,2 % bei einem mit 8 % belasteten Empfänger und 23,5 % bei einem mit 15 % belasteten Empfänger. Das ist nur eine Modellrechnung; abweichende Bemessungsgrundlagen und Sondertatbestände sind möglich.
Territorialprinzip: Ort der Leistung statt Ort der Zahlung
Paraguay besteuert grundsätzlich Einkünfte aus paraguayischer Quelle. Daraus folgt nicht, dass jedes Honorar eines ausländischen Kunden steuerfrei ist. Eine Dienstleistung, die tatsächlich in Paraguay erbracht wird, kann paraguayische Quelle sein, auch wenn Auftraggeber, Vertrag, Währung und Konto im Ausland liegen. Umgekehrt sind zum Beispiel Mieten aus einer deutschen Immobilie typischerweise keine paraguayische Quelle.
Die Ley 6380 enthält außerdem besondere Quellenfiktionen. Bestimmte Leistungen, die außerhalb Paraguays für einen IRE- oder IRP-Steuerpflichtigen erbracht werden, können danach ganz oder teilweise als paraguayische Quelle gelten.
Die Einordnung mit Beispielen steht im Ratgeber zum Territorialprinzip.
DNIT, RUC und elektronische Belege
Die zuständige Steuerbehörde ist die Dirección Nacional de Ingresos Tributarios (DNIT). Wer eine steuerpflichtige Tätigkeit aufnimmt, benötigt je nach Fall eine Registrierung im RUC, passende Steuerpflichten und ordnungsgemäße Belege.
Paraguay führt elektronische Steuerbelege über SIFEN schrittweise ein. Die Pflicht gilt nicht automatisch gleichzeitig für alle RUC-Inhaber. Maßgeblich sind die jeweils von der DNIT bestimmten Gruppen und Termine. Unternehmen sollten deshalb ihren aktuellen Verpflichtungsstatus im Marangatu-/SIFEN-Umfeld und mit dem Contador prüfen.
Deutschlandbezug getrennt prüfen
Eine paraguayische Residencia beendet keine deutsche Steuerpflicht. Für die deutsche Seite sind insbesondere tatsächlicher Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt, deutsche Einkunftsquellen, Beteiligungen, Wegzugsbesteuerung und Meldepflichten relevant. Zwischen Deutschland und Paraguay besteht nach dem BMF-Abkommensstand vom 1. Januar 2026 kein umfassendes DBA für Einkommen und Vermögen; es gibt lediglich ein besonderes Abkommen zur internationalen Luftfahrt.
Mehr dazu: Kein umfassendes DBA Deutschland–Paraguay.
Praktische Reihenfolge
- Tätigkeit und tatsächlichen Leistungsort dokumentieren.
- Natürliche Person und Gesellschaft nicht vermischen.
- Einkunftsart und paraguayische Quelle bestimmen.
- RUC, Steuerpflichten, IVA und Belegsystem vor dem ersten Umsatz klären.
- Ausschüttung und IDU separat berechnen.
- Bei Deutschlandbezug beide nationalen Systeme vor der Umsetzung prüfen.
Primärquellen
- DNIT: Ley 6380/2019
- DNIT: IRP – Sätze und Bereiche
- DNIT: Häufige Fragen zur IRP, einschließlich Schwelle und Stufen
- DNIT: SIFEN
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Behandlung ist mit einem paraguayischen Contador und bei Deutschlandbezug zusätzlich mit einem qualifizierten deutschen Steuerberater zu klären.

