Zum Hauptinhalt springen
Paraguay Talk

EAS Paraguay gründen: Struktur, Ablauf und Grenzen

Die EAS kann eine Gründung vereinfachen, löst aber nicht jede Unternehmensentscheidung. Bevor du das Onlineformular öffnest, müssen Gesellschafter, Leitung, Vertretung, Tätigkeit, Haftungsrisiken, Finanzierung und spätere Beteiligungen zusammenpassen.

Diese Seite behandelt ausschließlich die Empresa por Acciones Simplificadas (EAS). Den neutralen Vergleich mit selbstständiger Tätigkeit, SRL und SA findest du unter Firma in Paraguay gründen.

Rechtliche Grundstruktur der EAS

Die Ley 6480/2020 schafft die EAS als juristische Person kommerzieller Natur. Sie kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Eine Einpersonengründung ist damit ebenso möglich wie eine Gesellschaft mit mehreren Aktionären.

Das Gründungsdokument regelt mindestens Unternehmensname, Sitz, Gegenstand, Dauer, Kapital und Aktien sowie die Organisation von Verwaltung, Beschlüssen und gegebenenfalls Kontrolle. Die EAS ist deshalb nicht bloß ein Einzelunternehmen mit anderem Namen.

Gesellschafter, Organe und Vertretung auseinanderhalten

Bei ausländischen Beteiligten sind vier Rollen getrennt zu prüfen:

Ausländischer Gesellschafter

Nach den aktuellen MIC-/EAS-Angaben kann eine ausländische Person ohne permanente Residencia Gesellschafter einer EAS sein. Fehlen die paraguayischen Zugangsvoraussetzungen, erfolgt die Gründung über einen entsprechend bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter. Ein im Ausland erteiltes Gründungsmandat muss nach MIC-Angabe apostilliert oder legalisiert und bei fremder Sprache ins Spanische übersetzt werden.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jeder ausländische Gesellschafter bereits eine permanente Residencia oder Cédula besitzen muss.

Mitglied des Verwaltungsorgans

Die EAS-FAQ des MIC unterscheidet die bloße Beteiligung von einer Funktion im Verwaltungsorgan. Für ausländische Gesellschafter, die etwa als Präsident, Vizepräsident, Direktor, Vertreter oder Kontrollorgan tätig werden sollen, nennt die aktuelle FAQ eine permanente Residencia als Voraussetzung. Die konkrete Organbesetzung ist deshalb vor Antragstellung aktuell zu bestätigen. Der Ratgeber zur Residencia Permanente erklärt den Aufenthaltsstatus getrennt von der Gesellschaftsgründung.

Gesetzlicher Vertreter

Die gesetzliche Vertretung liegt bei einer oder mehreren natürlichen Personen, die nach dem Statut bestimmt werden. Für den primären gesetzlichen Vertreter verlangt das aktuelle EAS-Verfahren paraguayische Staatsangehörigkeit oder eine paraguayische Cédula. Er kann Gesellschafter oder ein durch Vollmacht bestimmter Dritter sein.

Elektronische Identität für das Verfahren

Der Onlineantrag wird über die elektronische Identität des primären gesetzlichen Vertreters aufgerufen. Diese elektronische Identität ist nur mit paraguayischer Cédula erhältlich. Eigentum an Aktien, Organstellung, gesetzliche Vertretung und technischer Zugang zum Verfahren sind daher keine austauschbaren Begriffe.

Kapital und Einlagen

Für die EAS gibt es nach MIC und EAS-FAQ kein gesetzliches Mindest- oder Höchstkapital. Das gewählte Kapital soll dennoch plausibel zu Gegenstand und operativem Bedarf passen.

Das Kapital ist in Aktien geteilt. Geld- und Sacheinlagen sind möglich; für Sacheinlagen verlangt die Ley 6480/2020 eine nachvollziehbare Bewertung im Gründungsdokument. Zugesagte Einlagen dürfen nicht beliebig offenbleiben: Die Beteiligten garantieren Dritten gegenüber solidarisch und unbeschränkt die Erbringung der zugesagten Einlagen.

Standardstatut oder individuelles Gründungsdokument

Das EAS-System bietet drei Wege:

  • ein automatisch erzeugtes, unverändertes Standardstatut (estatuto proforma),
  • ein individuelles privates Gründungsdokument mit beglaubigten Unterschriften oder
  • eine öffentliche Urkunde.

Das Standardstatut erleichtert den amtlichen Prozess, lässt aber keine freie Bearbeitung des erzeugten Textes zu. Sobald Beteiligungsrechte, besondere Mehrheiten, Investorenregeln, Nachfolge oder Konfliktlösungen individuell gestaltet werden sollen, muss geprüft werden, ob ein eigenes Dokument notwendig ist.

72 Stunden sind eine Verfahrensangabe, keine Gründungsgarantie

Die aktuelle EAS-FAQ nennt für einen vollständigen Antrag ohne Beanstandungen:

  • 72 Arbeitsstunden bei Nutzung des automatisch erzeugten Standardstatuts,
  • acht Arbeitstage bei einem abweichenden privaten Dokument oder einer öffentlichen Urkunde.

Diese Angaben betreffen das beschriebene amtliche EAS-Verfahren. Vorbereitung, Vollmachten, Apostillen, Übersetzungen, Korrekturen, Bankkonto, kommunale oder sektorale Genehmigungen und der tatsächliche operative Start sind darin nicht automatisch enthalten. Es handelt sich nicht um eine Einzelfallgarantie.

Was „kostenlos“ beim Standardweg bedeutet

Das MIC bezeichnet den vollständig digitalen Eröffnungsprozess mit Standardstatut als kostenlos, also ohne amtliche Gebühren und Abgaben für diesen Standardweg. Daraus folgt nicht, dass eine EAS insgesamt kostenfrei aufgebaut oder betrieben wird.

Je nach Fall können Kosten für Beglaubigung, Vollmacht, Apostille, Übersetzung, individuelle Gestaltung, rechtliche und steuerliche Beratung, Buchhaltung, kommunale oder sektorale Genehmigungen sowie Bank- und Zahlungsdienste entstehen. Ohne ein definiertes Szenario nennt dieser Artikel keine Pauschalpreise.

SUACE, RUC und weitere Zuständigkeiten

Das EAS-Verfahren läuft online über SUACE beim MIC. Die Plattform koordiniert nach der aktuellen FAQ die Prüfung und mehrere Nachweise, darunter die Gründungsbestätigung, den RUC sowie Registerangaben zu juristischen Strukturen und wirtschaftlich Berechtigten.

Die Zuständigkeiten bleiben dennoch unterscheidbar:

  • MIC / SUACE führt das EAS-Verfahren zusammen.
  • DNIT verantwortet RUC und steuerliche Registrierung.
  • Der Registro Público ist einzubeziehen, soweit etwa Vollmacht, Urkunde, Vermögensübertragung oder spätere Änderung eine Eintragung verlangt.
  • IPS und MTESS betreffen Arbeitgeberregistrierung und Beschäftigte.
  • Die Kommune kann eine Betriebs- oder Standortgenehmigung verlangen.
  • Sektorale Behörden entscheiden über besondere Berufs- oder Branchenerlaubnisse.

Eine gegründete Gesellschaft mit RUC besitzt daher nicht automatisch die Erlaubnis für jede beliebige Tätigkeit.

Haftungsbeschränkung und persönliche Risiken

Grundsätzlich haftet die EAS als eigene juristische Person mit ihrem Vermögen. Das ist kein absoluter Schutz:

  • Die Beteiligten haften für die vollständige Erbringung zugesagter Einlagen nach der Ley 6480/2020 solidarisch und unbeschränkt.
  • Persönliche Garantien gegenüber Banken, Vermietern oder Vertragspartnern bleiben persönliche Verpflichtungen.
  • Für den gesetzlichen Vertreter und Mitglieder des Verwaltungsorgans gelten gesetzliche Sorgfalts- und Verantwortungsregeln; Pflichtverletzungen können persönliche Folgen haben.
  • Missbrauch, Vermögensvermischung oder andere gesetzliche Sonderfälle können eine persönliche Verantwortlichkeit oder einen Haftungsdurchgriff erfordern.

Welche Folge tatsächlich eintritt, ist eine Rechtsfrage des konkreten Falls.

Steuerliche Grundzuordnung

Die Ley 6380/2019 ordnet nicht einfach jeder Rechtsform in jeder Lage dieselben Folgen zu. Für eine EAS können insbesondere relevant sein:

  • IRE für Unternehmensgewinne aus paraguayischer Quelle,
  • IVA für steuerbare Lieferungen, Leistungen und Importe,
  • IDU, wenn Gewinne oder Dividenden ausgeschüttet werden,
  • IRP bei gesondert zu beurteilenden Einkünften natürlicher Personen und
  • INR bei bestimmten paraguayischen Einkünften nicht ansässiger Personen oder Einheiten.

Tätigkeit, Einkunftsquelle, Vergütung, Ausschüttung und Empfänger müssen getrennt geprüft werden. Eine vertiefte Übersicht bietet Steuern in Paraguay; die Quellenzuordnung erklärt das Territorialprinzip.

Wann die EAS nicht automatisch passt

Eine andere Struktur kann näherliegen, wenn ein stabiler, stärker gebundener Gesellschafterkreis gewünscht ist, Investoren einen anderen Governance-Rahmen verlangen, eine regulierte Tätigkeit eine bestimmte Rechtsform voraussetzt oder Finanzierung, Bankanforderungen und Nachfolge mit dem geplanten EAS-Statut nicht gut abgebildet werden.

Auch bei einer kleinen Tätigkeit ist die EAS nicht automatisch wirtschaftlicher als eine Tätigkeit als natürliche Person. Laufende Buchführung, Steuererklärungen, Registerpflege und gesellschaftsrechtliche Beschlüsse bleiben zu organisieren.

Deutschlandbezug separat prüfen

Bei fortbestehendem Deutschlandbezug können unter anderem steuerliche Ansässigkeit, Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung und Ausschüttungsbesteuerung relevant sein. Zwischen Deutschland und Paraguay besteht nach dem BMF-Abkommensstand vom 1. Januar 2026 kein umfassendes DBA für Einkommen und Vermögen, sondern nur ein Sonderabkommen für Luftfahrtunternehmen.

Diese Hinweise sind keine individuelle deutsche Steuerberatung. Die paraguayische und deutsche Einordnung müssen getrennt erfolgen. Mehr Kontext: Kein umfassendes DBA Deutschland–Paraguay.

Quellen und Prüfdatum

Geprüft am 9. August 2026:

Wichtig vor der Umsetzung: Ein paraguayischer Abogado und Contador müssen die aktuelle Organ- und Vertreterkonstellation, Vollmachten, Unterlagen, Einlagen, Registerfolge, tätigkeitsabhängige Genehmigungen und Steuern für den Einzelfall prüfen. Bei Deutschlandbezug ist eine separate deutsche Steuerprüfung erforderlich.

Weiter zur allgemeinen Unternehmensgründung oder zurück zum Themenüberblick Geld & Unternehmen.